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Öffentliche Auslegungen

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Öffentliche Auslegung

hier: Bebauungsplan Nr. 15c, 3. Änderung, Gebiet nördlich und südlich der Weserstraße

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 10.06.2015 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15c hat den Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Betrieben zum Ziel. Notwendig geworden ist dieses Verfahren durch eine vorliegende Bauvoranfrage zur Umnutzung einer  bereits bestehenden Spielhalle in ein Bordell, welches am dortigen Standort aufgrund städtebaulicher Gründe nicht gewünscht ist.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom   14.07.2015  bis  14.08.2015

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

Öffentliche Auslegung

hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 149, Garage südlich des Platzes am Museum

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 10.06.2015 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung ist die Umnutzung eines Teils einer öffentlichen Grünfläche zum Bau einer Garage für das angrenzende Wohnhaus. Die Grünfläche befindet sich am Südrand des Platzes am Museum und beherbergt ein Trafohäuschen. Durch die Garage wird die Fläche entsprechend verkleinert. Die Zufahrt erfolgt vom Platz am Museum.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom   14.07.2015  bis  14.08.2015

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

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