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Resolution des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 27.09.2023 zur Unterstützung der heimischen Gastronomie

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Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn hat am 27.09.2023 mit großer Mehrheit folgende Resolution beschlossen, die der Bundesregierung, dem Bundestag, den örtlichen Bundestagsabgeordneten und dem Bundesrat zugeleitet wird:

Die großen Krisen der vergangenen Jahre, wie Corona-Pandemie sowie der andauernde Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die damit einhergehende Inflation haben der gesamten Wirtschaft schwer zu schaffen gemacht. Insbesondere die Gastronomie, also Hotels, Pensionen, Restaurants, Gaststätten und Kneipen haben sich bis heute nicht vollständig davon erholen können.

Zusätzlich hat die Gastronomie zurzeit große Probleme ausreichend Personal zu finden.

Seit dem 01.07.2020 gilt für Speisen in der Gastronomie der vergünstigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Diese Regelung wurde zwar zwischenzeitlich verlängert, aber auf Ende 2023 befristet. Nun steht in dieser Situation weiterhin bestehender Schwierigkeiten die Entscheidung darüber an, ob diese Regelung weiterbestehen soll oder ob diese aufgehoben wird.

Aus unserer Sicht ist die Gastronomie ein wichtiger Faktor für lebendige Innenstädte, für lebendiges Gemeinwohl in Dörfern und den Tourismus. In ihr trifft sich die gesamte Bandbreite der Bevölkerung und kommt darin zusammen.

Eine Erhöhung der Umsatzsteuer von 7 % auf 19 % müssten die allermeisten Gastronomen an die Kunden weitergeben, was zu erheblichen Preissteigerungen führen würde. In der derzeit ohnehin schon durch Inflation gekennzeichneten Situation scheint es aus unserer Sicht äußerst zweifelhaft, ob die Kundschaft diese Preissteigerungen noch bezahlen kann oder sie der Gastronomie dann gezwungenermaßen fernbleibt.

Dies hätte sehr negative Auswirkungen, da dann in den Innenstädten, zusätzlich zu jetzt schon verwaisten Ladenlokalen in Folge von verstärktem Internethandel, auch noch vermehrt Gaststätten schließen müssten.

Besonders schwerwiegend könnte auch dieser Verlust außerhalb der Ballungszentren in Gemeinden und Dörfern wie auch in unserer Stadt Neukirchen-Vluyn sein. Neben negativen Auswirkungen für die Bürgerschaften sind auch die Folgen für den vorsichtig aufkeimenden Tourismus nicht zu unterschätzen, wenn das gastronomische Angebot parallel dazu geringer wird.

Um dies zu verhindern, fordern wir daher die Bundesregierung, den Bundestag, die Mitglieder des Bundestages aus dieser Region und den Bundesrat auf, die bisherige Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf 7% für Speisen in der Gastronomie beizubehalten.

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