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Snackautomat am Schulzentrum

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Der Snackautomat, der vor einigen Wochen in direkter Nähe zum Schulzentrum an der Tersteegenstraße aufgebaut wurde, hat für Diskussionen gesorgt. Die Stadtverwaltung war im Vorfeld der Aufstellung nicht in die Maßnahme involviert und hatte somit im Nachgang die Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Eine Firma hatte den Automaten auf privatem Grund aufgestellt. Dies ist zunächst grundsätzlich verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung, möglich. Entsprechend lautete auch die erste Auskunft der Verwaltung auf Nachfragen dazu. Im Folgenden ergab eine Detailprüfung des Standortes allerdings, dass es sich bei der gewählten Fläche um den sogenannten Außenbereich handelt. Dieser unterliegt nach Bauordnung NRW anderen Grundsätzen und Regelungen als beispielsweise ein Standort im Innenstadtbereich. U.a. sind hier Warenautomaten nicht zulässig. Entsprechend wurden die Betreiber des Automaten informiert und um Abbau gebeten und letztlich per Ordnungsverfügung dazu aufgefordert.

Die inhaltlichen Diskussionen zum Warenangebot und der Vereinbarkeit mit u.a. Grundsätzen der vom Stadtrat beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie sowie dem pädagogischen Auftrag der Schulen wurden in der Politik und dem Fachausschuss für Bildung geführt. 
 

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