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Lärmaktionsplanung für die Stadt Neukirchen-Vluyn

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan (LAP) handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Die Stadt Neukirchen-Vluyn ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst worden und stellt dafür einen Lärmaktionsplan auf.

 

Was ist das Ziel?

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollen Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung erarbeitet werden, welche schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindert, vorbeugt oder mindert. Ziel des Lärmaktionsplanes ist es, unbeachtlich der Trägerschaft kurz-, mittel- und langfristige sowie umsetzbare und auch realisierbare Maßnahmen aufzuzeigen, wie eine Lärmminderung weiter vorgenommen werden kann.

Diese Maßnahmen sollen vor allem dort durchgeführt werden, wo möglichst viele Betroffene davon profitieren. Es besteht daher die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zur Lärmaktionsplanung in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Die einzelnen Maßnahmen werden dabei sowohl auf ihre Effizienz als auch auf den finanziellen Aufwand und ihre Auswirkungen auf das Stadtbild hin untersucht.

 

Wie kann ich mich beteiligen?

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die erste Phase war die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte, aktuelle Lärmkartierung. Diese Beteiligungsphase hat die Stadt Neukirchen-Vluyn bereits abschließen können.

 

Die Ergebnisse der Lärmkartierung können nun eingesehen werden unter:

https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung der Stadt Neukirchen-Vluyn beteiligen. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist bereits gestartet. Zwar lag noch kein Entwurf des Lärmaktionsplanes vor, dennoch konnten erste Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge bei der Stadt Neukirchen-Vluyn bis zum 16.10.2023 abgeben werden.

Für die Erstellung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan ist eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen.

Die Bürgerinformationsveranstaltung findet statt am

Donnerstag, den 07.12.2023 um 19 Uhr

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn

Hans-Böckler-Straße 26

Großer Sitzungssaal, 1. Obergeschoss

In der Bürgerinformationsveranstaltung werden rechtliche Hintergründe zum Lärmaktionsplan, Vorgehensweise über die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen sowie erste Vorschläge für eine Lärmminderung nach Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn vorgestellt und mit der Öffentlichkeit erörtert. Dabei können während der Bürgerinformationsveranstaltung nochmals Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge abgegeben werden.

Sollten Sie an Ihrem Gebäude schon Maßnahmen (wie z.B. Einbau von Schallschutzfenstern) vorgenommen haben oder haben etwas zur Lärmminderung an Ihrem Wohnstandort geplant, dann können Sie uns dies mitteilen. Bitte geben Sie auch an, wann Sie Ihre Maßnahme umsetzen möchten.

Nach der Bürgerinformationsveranstaltung können weitere Hinweise und Anregungen noch bis zum 03.01.2024 schriftlich im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden oder über das Bauportal der Stadt Neukirchen-Vluyn  https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/ unter dem Aktenzeichen 6113-2023 eingereicht werden.

Zur Präsentation des Lärmaktionsplans.

Wie geht es weiter?

Nachdem die relevanten Stellungnahmen und Auskünfte in dem Lärmaktionsplan berücksichtigt wurden, erfolgt ein Beschluss über den Entwurf des Lärmaktionsplanes. In der zweiten Phase wird dieser Entwurf dann der Öffentlichkeit vorgestellt sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dabei können nochmals Anregungen aus der Öffentlichkeit abgeben werden.

Die Auswertung der Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung werden den städtischen Gremien zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. Der beschlossene Lärmaktionsplan wird in Form einer vorgegebenen Zusammenfassung an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) NRW gemeldet. Die Mitteilung an die EU-Kommission erfolgt durch das MUNV durch das Umweltbundesamt.

 

Veröffentlichung

Zukünftig werden der Lärmaktionsplan sowie seine turnusmäßigen Fortschreibungen für jedermann dauerhaft einsehbar sein. Die Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes auf der Homepage der Stadt Neukirchen-Vluyn ist für Sommer 2024 vorgesehen.

 

 

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens zum Lärmaktionsplan eingewilligt. Ihnen wird damit die Möglichkeit eröffnet, zur Planung Stellung zu nehmen. Ihre persönlichen Daten werden benötigt, um Ihre Betroffenheit bzw. Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Lärmaktionsplanes beurteilen zu können. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses bzw. des Rates beraten und entschieden. Es findet jedoch keine Veröffentlichung Ihrer Daten in den Sitzungsvorlagen statt; diese sind anonymisiert.

In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können bei der Stadtverwaltung innerhalb Öffnungszeiten und unter https://www.neukirchen-vluyn.de/datenschutzhinweise/S die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogenen Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.

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