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Aktuelles zum Coronaschutz

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Per 22. Februar 2021 wurde die Coronaschutzverordnung des Landes NRW aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen:

  • Freizeitsport im Freien
    Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.
  • Musikunterricht
    Für Kinder bis ins Grundschulalter ist musikalischer Unterricht als Einzelunterricht wieder zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter).
  • Wiedereinstieg in Präsenz- oder Wechselunterricht
    Grundschulen, Förderschulen der Primarstufe und Abschlussklassen beginnen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen. Feste Lerngruppe und Masken sollen Infektionen vermeiden.
  • Friseurdienstleistungen, Fußpflege
    Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten und in Anspruch genommen werden. Einrichtungen für andere nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, bleiben dagegen bis zum 7. März geschlossen.

Details der Regelungen entnehmen Sie bitte den Informationen A-Z, rechtlich verbindliche Regelungen der Coronaschutzverordnung auf der Corona-Info-Seite: https://www.neukirchen-vluyn.de/de/inhalt/corona-virus-4028913/

 

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