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Öffentliche Auslegung

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Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135, Sedimentumlagerung Weimannsfeld, Sondergebiet Zweckbestimmung Einrichtung zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Anlagen zur Verhinderung von Sedimentablagerungen (Aufhebungssatzung)

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.09.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur o. g. Bauleitplanung beschlossen.

Für den rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 135 wird ein Aufhebungsverfahren durchgeführt, da inzwischen die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes fehlen.

Das Aufhebungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Hierbei wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Mit der avisierten Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 entfallen sodann alle planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die rechtliche Möglichkeit zu Realisierung der dargestellten bzw. festgesetzten Bauflächen. Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches würden wieder zu Außenbereichsflächen, auf denen eine bauliche Nutzung nur in begrenzten Fällen einer Privilegierung nach § 35 BauGB möglich wäre.

Der Entwurf der Aufhebungssatzung nebst seiner Begründung liegt in der Zeit

vom 9. Oktober 2023 bis 9. November 2023

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Öffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Unterlagen können während dieser Zeit auch auf den folgenden Internetseiten eingesehen und heruntergeladen werden:

https://www.neukirchen-vluyn.de/stadt-rathaus/politik/buergerbeteiligung/gesetzliche-beteiligungen-bau-verfahren

https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/

Während dieser Veröffentlichungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift vorgebracht werden.

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