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Öffentliche Auslegung des Entwurfes eines Lärmaktionsplans (LAP) für die Stadt Neukirchen-Vluyn

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Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollen Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung erarbeitet werden, welche schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindert, vorbeugt oder mindert. Ziel des Lärmaktionsplanes ist es, unbeachtlich der Trägerschaft kurz-, mittel- und langfristige sowie umsetzbare und auch realisierbare Maßnahmen aufzuzeigen, wie eine Lärmminderung weiter vorgenommen werden kann.

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.02.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen (Beschluss-Nr. 085-2023-1).

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetzes) in der Zeit 

vom 08. März bis einschließlich 08. April 2024

im Rathaus der Stadt Neukirchen‑Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26 während der Öffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht, im Schaukasten 1. OG/Planungs- und Bauordnungsamt, öffentlich aus.

Während dieser Zeit können die Planunterlagen von jedermann eingesehen werden und es besteht für alle Interessierten die Gelegenheit, sich über die Planungen zu informieren und unterrichten zu lassen. Wir bieten Ihnen darüber hinaus an, Ihre Fragen und Hinweise zur Planung mit dem/r zuständige/n Sachbearbeiter/in nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02845 – 391-0 oder per Mail proplan@neukirchen-vluyn.de zu erörtern.

Die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt durch die persönliche Einsichtnahme im Internet unter der Adresse: https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/. Mit einem Klick auf das Aktenzeichen 6113-2023 können im Mediencenter des Baubürgerportals die verfahrensbezogenen Unterlagen einsehen und heruntergeladen werden.

Während der o.g. Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift eingereicht werden. Die Stellungnahmen können unter Angabe der Planung oder des Aktenzeichens 6113-2023 elektronisch via E-Mail proplan@neukirchen-vluyn.de abgegeben werden oder bei Bedarf postalisch an: Stadt Neukirchen-Vluyn, Planungsamt, Hans-Böckler-Str. 26, 47506 Neukirchen-Vluyn.

Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden, wird gebeten, einen Beauftragten zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll. Abschriften der Ratsentscheidung werden dem Beauftragten in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.

Alle Stellungnahmen werden geprüft und fließen, soweit sie berücksichtigt werden können, direkt in den Lärmaktionsplan ein.

https://www.neukirchen-vluyn.de/laermaktionsplanung-fuer-die-stadt-neukirchen-vluyn

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens eingewilligt. Ihnen wird damit die Möglichkeit eröffnet, zur Planung Stellung zu nehmen. Ihre persönlichen Daten werden benötigt, um Ihre Betroffenheit bzw. Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Lärmaktionsplans beurteilen zu können. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungannahme verwendet.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtent-wicklungsausschusses bzw. des Rates beraten und entschieden. Es findet jedoch keine Veröffentlichung Ihrer Daten in den Sitzungsvorlagen statt; diese sind anonymisiert.

In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können bei der Stadtverwaltung innerhalb Öffnungszeiten und unter https://www.neukirchen-vluyn.de/datenschutzhinweise/S die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogenen Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.

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