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Grundbesitzabgaben

Grundbesitzabgaben sind Steuern und Gebühren, die an das Eigentum an einem Grundstück oder an einer Immobilie geknüpft sind. Es handelt sich konkret um die Grundsteuer A und B, Kanalbenutzungsgebühren, Abfallgebühren und Straßenreinigungsgebühren, die über den Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben erhoben werden.

Die Stadt Neukirchen-Vluyn versendet zum Jahresanfang mehr als 15.000 Steuerbescheide. Dadurch kommt es zu einer Vielzahl von telefonischen und persönlichen Rückfragen. Wir bemühen uns, Ihre Fragen zügig zu bearbeiten. Trotzdem lässt es sich teilweise nicht vermeiden, dass sich Wartezeiten ergeben und die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Halten Sie bei Fragen zu Ihrem Bescheid bitte Ihr Kassenzeichen bereit.

Bitte wählen Sie für weitere Informationen aus:

Anzeige Eigentumswechsel

Sie haben ein Grundstück oder eine Immobilie veräußert oder erworben?

Die Abteilung Steuern und Gebühren wird leider nicht unmittelbar von Notaren oder vom Amtsgericht (Grundbuchamt) über den Eigentumswechsel informiert, sondern in der Regel erst später durch die Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamtes.

Bitte teilen Sie der Abteilung Steuern und Gebühren daher den Eigentumswechsel rechtzeitig mit.

Hierzu füllen Sie bitte den Vordruck Anzeige Eigentumswechsel (siehe unten) aus und lassen diesen der Abteilung Steuern und Gebühren zukommen.

Begriff Steuerschuldner*in

Nach § 9 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer nach den zu Beginn des Kalenderjahres bestehenden Verhältnissen festgelegt. Das heisst, dass die Person, die am 1. Januar eines Jahres Eigentümer*in ist, die Steuer für das ganze Jahr zu entrichten hat (Steuerschuldner*in).

Erstattungsansprüche gegenüber dem neuen Eigentümer / der neuen Eigentümerin können jedoch privatrechtlich geltend gemacht werden.

Wichtig

Teilen Sie bitte jegliche Veränderung der Abteilung Steuern und Gebühren schriftlich mit. Verstirbt beispielsweise Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin, so ist dies mitzuteilen, da nun ein neues Kassenzeichen vergeben werden muss, auch wenn Sie Eigentümer/in sind und bleiben.


Rechtsgrundlagen


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